Was ist das CPF?
Das persönliche Weiterbildungskonto (CPF) ermöglicht jeder berufstätigen Person, ab dem Eintritt in den Arbeitsmarkt bis zum Rentenbeginn, Rechte auf Weiterbildung zu erwerben, die während des gesamten Berufslebens genutzt werden können.
Was ist das Prinzip des CPF?
Sie behalten Ihr persönliches Weiterbildungskonto – genannt CPF – während Ihres gesamten Berufslebens. Das CPF kann zur Finanzierung von Weiterbildungen verwendet werden. Sofern Sie nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, wird es in Euro gutgeschrieben: 500 € pro Jahr, wenn Sie mindestens halbtags arbeiten. Andernfalls wird der Betrag anteilig zu Ihrer Arbeitszeit berechnet.
Wenn Sie selbstständig sind, einem freien Beruf angehören oder nicht angestellt arbeiten (z. B. mitarbeitender Ehepartner oder Künstler), haben Sie seit Januar 2018 Anspruch auf das CPF. Damit Ihr Weiterbildungskonto gutgeschrieben wird, müssen Sie mit Ihren Weiterbildungsbeiträgen auf dem aktuellen Stand sein.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um vom CPF zu profitieren?
Die folgenden Personen können vom CPF profitieren:
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte.
- Selbstständige.
- Saisonarbeiter.
- Beamte und konsularische Bedienstete.
- Arbeitssuchende.
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Einrichtung oder einem Dienst für unterstützte Arbeit (ESAT) untergebracht sind.
Was bedeutet der Eigenanteil beim CPF?
Wenn Ihre CPF-Rechte ausreichen, um die gesamten Kosten Ihrer Weiterbildung zu decken: können Sie sie dennoch
nicht vollständig nutzen. Sie müssen 102,23 € vom Gesamtpreis
Ihrer Weiterbildung selbst bezahlen.